Angriff der Kassenärztlichen
Vereinigungen gegen die Kassenleistung Akupunktur ?
Nachdem es im letzten Jahr noch begrüßt wurde, dass die Akupunktur endlich als Kassenleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Krankheitsbildern bezahlt wird, hat sich nun offensichtlich herausgestellt, dass diese Vergütungen außerhalb des Budgets kassenpolitisch nicht mehr gewünscht sind.
Quasi durch die Hintertür versucht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein seit fast einem Jahr die Vergütung der Akupunktur als Kassenleistung zu unterlaufen. Dies geschah, indem Ärzte, die die Leistungen erbringen, fast zeitgleich mit Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen überzogen wurden. Beide haben die Abrechnungsziffern der Akupunkturleistungen zum Gegenstand, so wurden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung diese Ziffern einer Vergleichsgruppe zugeordnet, die größtenteils aus Ärzten besteht, die diese Leistungen gar nicht erbringen dürfen. Das so konstruierte rechnerische Ergebnis war, dass die Ärzte, die diese Akupunkturleistungen erbringen dürfen, weit über dem Falldurchschnitt der sogenannten Vergleichsgruppe lagen und dann mit den Prüfungen überzogen werden konnten. Gleichzeitig prüfte auch die Rechtsabteilung der KVNO, die einen Zusammenhang mit den Wirtschaftlichkeitsprüfungen allerdings bestreitet, die "Frequenz" der Fälle, was auch immer damit gemeint sein mag. Die Anträge auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen hat die Prüfstelle jetzt im Mai 2009 zurückgenommen, nachdem offensichtlich der Beschwerdeausschuss auf die Unzulässigkeit hingewiesen hatte. Die Plausibilitätsprüfungen allerdings greift die KVNO jetzt offensichtlich wieder mit der verharmlosenden Formulierung "Abrechnungsprüfung" wieder auf. Hier alleine der "Leidensweg" einer unserer Mandantinnen, Fachärztin für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur :
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20.5.2008 |
Antrag auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit für das Quartal I/2008. Begündung : Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der Vergleichsgruppe um 831%. Als Vergleichsgruppe wurden alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur weniger als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern abzurechnen.
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1.6.2008 |
Wir bestellen uns für unsere Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages hin
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28.7.2008 |
Bescheid : Schriftliche Beratung und Ankündigung, in Zukunft zu kürzen
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6.8.2008 |
Widerspruch durch unser Büro
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18.8.2008 |
Antrag auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit für das Quartal II/2008. Begündung : Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der Vergleichsgruppe um 810%. Als Vergleichsgruppe wurden alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur weniger als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern abzurechnen
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26.8.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages hin
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8.9.2008 |
KVNO leitet Plausibilitätsprüfung wegen des gleichen Sachverhaltes ein und läd unsere Mandantin zu einem Termin vor.
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19.9.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere Mandantin und weisen auf die Doppelverfolgung des Sachverhaltes hin
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6.10.2008 |
KVNO moniert die Veröffentlichung des Sachverhaltes auf unserer Homepage
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9.10.2008 |
Termin wird aufgehoben,
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28.10.2008 |
Bescheid im Prüfverfahren Wirtschaftlichkeitsprüfung II/2008 : wiederum schriftliche Beratung
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4.11.2008 |
Widerspruch durch unser Büro
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24.11.2008 |
Antrag auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit für das Quartal III/2008. Begündung : Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der Vergleichsgruppe um 1273%. Als Vergleichsgruppe wurden erneut alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur weniger als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern abzurechnen
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27.11.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages hin
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27.1.2009 |
Bescheid : Kürzung 39,79% entsprechend 281.235 Punkte. Die Vergleichsgruppe wurde korrigiert, jetzt wurden die Orthopäden hinzugezogen aber wiederum auch diejenigen, die diese Ziffern überhauptnicht abrechnen dürfen.
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29.1.2009 |
Widerspruch durch unser Büro
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18.5.2009 |
Die Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen nimmt nach Hinweis durch den Beschwerdeausschuss alle Prüfanträge zurück
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25.5.2009 |
Die Erstattungssumme wird mitgeteilt und eine Abschlagszahlung angekündigt.
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15.6.2009 |
Beschwerdeausschuss beschließt die 100%ige Kostenerstattung incl. Anwaltskosten zugunsten unserer Mandantin.
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16.6.2009 |
KVNO fängt von vorne an mit einer Abrechnungsprüfung für das 1.Quartal 2009 im Hinblick auf die Akupunkturziffer. |
Mit dieser grundsätzlichen Frage befasst sich unser Büro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und an dieser Stelle wollen wir die wesentlichen Schreiben, die wir an diese Kassenärztliche Vereinigung gesandt haben, veröffentlichen.